Kurz erklärt: Ein Consent-Banner, oft Cookie-Banner genannt, fragt Besucher einer Website um ihre Einwilligung, bevor nicht zwingend nötige Dienste wie Statistik, Werbe-Tracking oder eingebettete Videos geladen werden.
Nach § 25 TDDDG und der DSGVO dürfen Informationen auf dem Gerät eines Besuchers grundsätzlich nur mit Einwilligung gespeichert oder ausgelesen werden, sofern sie nicht für den Betrieb der Seite unbedingt erforderlich sind. Das betrifft in der Regel Analyse-Werkzeuge, Meta-Pixel, Google-Ads-Tags und viele externe Einbindungen. Dieser Hinweis ersetzt keine Rechtsberatung.
Ablehnen muss so einfach sein wie Zustimmen, Dienste laden erst nach der Einwilligung, und die Auswahl lässt sich später ändern. Für das Marketing ist wichtig, dass Tracking-Werkzeuge korrekt an das Banner gekoppelt sind. Sonst fehlen Daten oder es entstehen rechtliche Risiken.
Mehr dazu im Blog: KI im Marketing und Datenschutz
Über Count Media: Wir sind die inhabergeführte Marketing- und Werbeagentur mit Sitz in Osnabrück, deutschlandweit tätig. Strategie, Umsetzung und Technik aus einer Hand, von Website und Social Media über Performance Marketing bis Recruiting und KI-Marketing.
Wir schauen uns gemeinsam an, wo Sie stehen und was sich für Sie wirklich lohnt.

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