Kurz erklärt: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 viele Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit. Für Websites betrifft das vor allem Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr, etwa Online-Shops oder Buchungen, die sich an Verbraucher richten.
Betroffen sind vor allem Unternehmen, die Verbrauchern online Verträge ermöglichen, zum Beispiel über einen Shop oder eine Buchungsstrecke. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Ob die Pflicht greift, hängt vom Einzelfall ab. Dieser Hinweis ersetzt keine Rechtsberatung.
Gute Kontraste, lesbare Schriften, sinnvolle Überschriften, Alternativtexte für Bilder und eine Bedienung per Tastatur helfen allen Besuchern, auch älteren Menschen und allen, die auf dem Handy surfen. Vieles davon verbessert zugleich die Verständlichkeit für Suchmaschinen.
Mehr dazu im Blog: Barrierefreiheit: Ist sie für Ihre Website Pflicht?
Über Count Media: Wir sind die inhabergeführte Marketing- und Werbeagentur mit Sitz in Osnabrück, deutschlandweit tätig. Strategie, Umsetzung und Technik aus einer Hand, von Website und Social Media über Performance Marketing bis Recruiting und KI-Marketing.
Wir schauen uns gemeinsam an, wo Sie stehen und was sich für Sie wirklich lohnt.

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